Vertragsbedingungen
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis eines individuellen Projektvertrags je Auftrag — mit Leistungsumfang, Festpreis, Zeitplan und den Datenschutzregelungen einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag.
Es gibt bewusst keine allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne vorformulierter Standardklauseln. Jeder Vertrag wird vor Beauftragung übermittelt und beidseitig unterzeichnet. Die folgenden Abschnitte beschreiben, was Sie in diesem Vertrag erwartet.
Geltungsbereich
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge kommen nur mit Gewerbetreibenden, juristischen Personen und selbstständig beruflich Tätigen zustande. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht.
Leistungserbringung und Zeitrahmen
Der Leistungsumfang wird je Auftrag im Projektvertrag festgelegt. Die Umsetzung erfolgt typischerweise binnen zwei Wochen nach Abschluss des Onboardings; der genaue Zeitplan und die dafür nötigen Mitwirkungsleistungen stehen im Vertrag. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, ist unter So läuft das ab beschrieben.
Preise und Zahlung
Alle Preise netto zzgl. 19 % USt. Es gilt Regelbesteuerung. Die Rechnungsstellung erfolgt mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Zahlungsziel, Zahlungsweg und etwaige Teilzahlungen werden im Projektvertrag vereinbart. Eine Übersicht der Pakete finden Sie unter Pakete & Preise.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Einmalige Projekte enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung. Für die monatliche Betreuung gelten Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist wie unter Storno- und Kündigungsbedingungen beschrieben. Dort ist auch geregelt, wie eine Stornierung vor Projektbeginn abgewickelt wird.
Datenschutz
Welche Daten beim Besuch dieser Website verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Soweit im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet werden, wird vor Verarbeitungsbeginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gestellt und beidseitig unterzeichnet.
Haftung und Gewährleistung
Haftung und Gewährleistung regelt der jeweilige Projektvertrag.