Vertragsbedingungen
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis eines individuellen Projektvertrags je Auftrag — mit Leistungsumfang, Festpreis, Zeitplan und den Datenschutzregelungen einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag.
Es gibt bewusst keine allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne vorformulierter Standardklauseln. Jeder Vertrag wird vor Beauftragung übermittelt und beidseitig unterzeichnet. Die folgenden Abschnitte beschreiben, was Sie in diesem Vertrag erwartet.
Geltungsbereich
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge kommen nur mit Gewerbetreibenden, juristischen Personen und selbstständig beruflich Tätigen zustande. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht.
Leistungserbringung und Zeitrahmen
Der Leistungsumfang wird je Auftrag im Projektvertrag festgelegt. Die Übergabe erfolgt spätestens zwei Wochen nach dem Aufnahmegespräch (dem ersten Arbeitstermin nach Vertragsschluss); den verbindlichen Termin nennt der Projektvertrag. Verzögerungen, die auf fehlender Zuarbeit, fehlenden Zugängen oder ausbleibenden Freigaben des Auftraggebers beruhen, verlängern die Frist entsprechend. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, ist unter So läuft das ab beschrieben.
Preise und Zahlung
Alle Preise netto zzgl. 19 % USt. Es gilt Regelbesteuerung. Alle Beträge verstehen sich in Euro (EUR). Die Rechnungsstellung erfolgt mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Eine Übersicht der Pakete finden Sie unter Pakete & Preise.
Zahlungswege
Einmalige Projektleistungen — „Strategie-Audit“, „Digitale Auftragsannahme“, „Ausbau: Büro-Automatisierung“ und „Komplett-System“ — werden per Rechnung abgerechnet und per SEPA-Überweisung beglichen. Auf Wunsch liegt der Rechnung ein PayPal-Zahlungslink bei.
Die monatliche Betreuung wird über Stripe abgerechnet. Zur Verfügung stehen SEPA-Lastschrift und Kreditkarte (Visa, Mastercard). Der Einzug erfolgt monatlich im Voraus; das SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie einmalig bei der Einrichtung.
Zahlungsziel ist 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei einmaligen Projektleistungen werden 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bei Übergabe fällig; abweichende Vereinbarungen regelt der Projektvertrag. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
Die Umsatzsteuer wird auf jeder Rechnung gesondert ausgewiesen. Eine Zahlung in bar ist nicht möglich.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Einmalige Projekte enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung. Für die monatliche Betreuung gelten Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist wie unter Storno- und Kündigungsbedingungen beschrieben. Dort ist auch geregelt, wie eine Stornierung vor Projektbeginn abgewickelt wird.
Datenschutz
Welche Daten beim Besuch dieser Website verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Soweit im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet werden, wird vor Verarbeitungsbeginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gestellt und beidseitig unterzeichnet.
Haftung und Gewährleistung
Haftung und Gewährleistung regelt der jeweilige Projektvertrag.